Kurz gesagt: Handwerksbetriebe müssen seit dem 1.1.2025 strukturierte E-Rechnungen empfangen können. Für das Ausstellen gibt es Übergangsfristen (Papier/PDF bis Ende 2026 bzw. 2027 je nach Umsatz) — die volle Ausstellungspflicht im B2B gilt ab dem 1.1.2028. Für Privatkunden bleibt alles wie bisher: keine E-Rechnungspflicht im B2C.
| Zeitraum | Empfangen | Ausstellen (B2B) | Ausstellen (B2C) |
|---|---|---|---|
| seit 1.1.2025 | Pflicht: strukturierte E-Rechnung annehmen | Papier/PDF noch erlaubt (mit Zustimmung) | Keine Pflicht |
| bis 31.12.2026 | Pflicht besteht fort | Papier/PDF (mit Zustimmung) weiter erlaubt | Keine Pflicht |
| 2027 | Pflicht besteht fort | Papier/PDF (mit Zustimmung) bei Vorjahresumsatz ≤ 800.000 € | Keine Pflicht |
| ab 1.1.2028 | Pflicht besteht fort | Strukturierte E-Rechnung für alle B2B-Aussteller | Keine Pflicht |
Die E-Rechnungspflicht gilt nur für inländische B2B-Umsätze: Wenn der Auftraggeber ein Unternehmen (GmbH, GbR, Einzelkaufmann, Freiberufler etc.) ist. Für Privatpersonen als Kunden (Hauseigentümer, Privatpersonen) bleibt Papier oder PDF weiterhin zulässig — hier ändert sich nichts.
Viele Handwerksbetriebe haben gemischte Auftraggeberlisten: Privatkunden und Geschäftskunden. Die Pflicht greift pro Rechnung je nach Auftraggeber-Typ.
Für Handwerksbetriebe ist ZUGFeRD/Factur-X der pragmatischste Einstieg:
XRechnung (reines XML ohne PDF-Ansicht) ist im B2G (öffentliche Auftraggeber) verbreitet, für B2B-Handwerker aber weniger verbreitet.
Die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) betrifft die Umsatzsteuerfreiheit — sie hat keinen Einfluss auf die E-Rechnungspflicht. Auch Kleinunternehmer im Handwerk müssen strukturierte E-Rechnungen empfangen können (seit 2025) und werden sie im B2B ausstellen müssen (ab 2028). Der einzige Unterschied: In der Rechnung steht kein Umsatzsteuerbetrag — das EN-16931-Feld für die Steuerbefreiung (Kategoriecode E oder Z) muss korrekt befüllt sein.
fakturai erzeugt und prüft die technische Format- und Strukturkonformität nach EN 16931 mit einem KoSIT-orientierten Akzept-Gate. Die inhaltliche und steuerliche Richtigkeit der Rechnung (korrekte Leistungsbeschreibung, Steuersatz, Kleinunternehmerhinweis etc.), die GoBD-konforme Archivierung und die Buchführung bleiben in Ihrer Verantwortung. fakturai ist keine Steuerberatung und gibt keine Rechts-, Steuer- oder Zustellungsgarantien.
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