Handwerk & Gewerk

E-Rechnung für Handwerker: Pflicht, Formate und einfache Umsetzung

Kurz gesagt: Handwerksbetriebe müssen seit dem 1.1.2025 strukturierte E-Rechnungen empfangen können. Für das Ausstellen gibt es Übergangsfristen (Papier/PDF bis Ende 2026 bzw. 2027 je nach Umsatz) — die volle Ausstellungspflicht im B2B gilt ab dem 1.1.2028. Für Privatkunden bleibt alles wie bisher: keine E-Rechnungspflicht im B2C.

Was gilt wann für Handwerksbetriebe

ZeitraumEmpfangenAusstellen (B2B)Ausstellen (B2C)
seit 1.1.2025Pflicht: strukturierte E-Rechnung annehmenPapier/PDF noch erlaubt (mit Zustimmung)Keine Pflicht
bis 31.12.2026Pflicht besteht fortPapier/PDF (mit Zustimmung) weiter erlaubtKeine Pflicht
2027Pflicht besteht fortPapier/PDF (mit Zustimmung) bei Vorjahresumsatz ≤ 800.000 €Keine Pflicht
ab 1.1.2028Pflicht besteht fortStrukturierte E-Rechnung für alle B2B-AusstellerKeine Pflicht

B2B vs. B2C: Wer ist Ihr Auftraggeber?

Die E-Rechnungspflicht gilt nur für inländische B2B-Umsätze: Wenn der Auftraggeber ein Unternehmen (GmbH, GbR, Einzelkaufmann, Freiberufler etc.) ist. Für Privatpersonen als Kunden (Hauseigentümer, Privatpersonen) bleibt Papier oder PDF weiterhin zulässig — hier ändert sich nichts.

Viele Handwerksbetriebe haben gemischte Auftraggeberlisten: Privatkunden und Geschäftskunden. Die Pflicht greift pro Rechnung je nach Auftraggeber-Typ.

Das praktische Format für Handwerker: ZUGFeRD/Factur-X

Für Handwerksbetriebe ist ZUGFeRD/Factur-X der pragmatischste Einstieg:

XRechnung (reines XML ohne PDF-Ansicht) ist im B2G (öffentliche Auftraggeber) verbreitet, für B2B-Handwerker aber weniger verbreitet.

Was ein Handwerksbetrieb für die Umsetzung braucht

  1. Rechnungsdaten strukturiert bereitstellen: Kundendaten, Leistungsbeschreibungen, Mengen, Einheiten, Preise, Mehrwertsteuersatz. Das ist dieselbe Information wie auf der bisherigen Papierrechnung — nur als JSON-Payload statt als Word-Vorlage.
  2. E-Rechnung erzeugen: fakturai nimmt den JSON-Payload entgegen und gibt eine fertige, technisch geprüfte ZUGFeRD-/Factur-X-Datei zurück. Kein XML-Know-how, keine lokale Software.
  3. Vor dem Versand prüfen: Vorhandene Dateien (auch aus anderen Systemen) können Sie kostenlos im Validator gegen EN 16931 prüfen.
  4. Archivieren: Die Originaldatei GoBD-konform (8 Jahre) aufbewahren.

E-Rechnung kostenlos prüfen

Kleinunternehmerregelung und E-Rechnungspflicht

Die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) betrifft die Umsatzsteuerfreiheit — sie hat keinen Einfluss auf die E-Rechnungspflicht. Auch Kleinunternehmer im Handwerk müssen strukturierte E-Rechnungen empfangen können (seit 2025) und werden sie im B2B ausstellen müssen (ab 2028). Der einzige Unterschied: In der Rechnung steht kein Umsatzsteuerbetrag — das EN-16931-Feld für die Steuerbefreiung (Kategoriecode E oder Z) muss korrekt befüllt sein.

Was fakturai nicht ersetzt

fakturai erzeugt und prüft die technische Format- und Strukturkonformität nach EN 16931 mit einem KoSIT-orientierten Akzept-Gate. Die inhaltliche und steuerliche Richtigkeit der Rechnung (korrekte Leistungsbeschreibung, Steuersatz, Kleinunternehmerhinweis etc.), die GoBD-konforme Archivierung und die Buchführung bleiben in Ihrer Verantwortung. fakturai ist keine Steuerberatung und gibt keine Rechts-, Steuer- oder Zustellungsgarantien.

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