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Formatwahl

ZUGFeRD, Factur-X, XRechnung und EN 16931: welches Format passt?

Für die meisten deutschen B2B-Unternehmen ist ZUGFeRD 2.0.1+ (Profil EN 16931 / Comfort oder Extended) die praktikabelste Wahl: ein hybrides Format (menschenlesbares PDF/A-3b + eingebettetes XML), das die europäische Norm EN 16931 erfüllt und von fakturai erzeugt und vor Auslieferung gegen den offiziellen KoSIT-Validator geprüft wird. XRechnung ist vor allem für den öffentlichen Sektor (B2G) relevant und oft vorgeschrieben.

Die europäische Norm EN 16931 – der verbindliche Standard

Die EU hat mit EN 16931 eine semantische Datenmodell-Norm für elektronische Rechnungen geschaffen. Sie definiert, welche Geschäftsdaten in strukturierter Form vorliegen müssen – unabhängig vom konkreten Syntax-Format (CII oder UBL). Wichtig für Deutschland: Seit 1. Januar 2025 gilt für inländische B2B-Umsätze die Pflicht, E-Rechnungen empfangen zu können. Strukturierte Formate nach EN 16931 sind erforderlich.

Die gängigen deutschen Formate im direkten Vergleich

FormatTypischer EinsatzStärkenWorauf achten?
ZUGFeRD / Factur-XB2B-Rechnungen, Agenturen, Dienstleister, Lieferanten, wiederkehrende Abrechnung.Hybrid: PDF/A-3b für Menschen plus eingebettetes CII-XML für Maschinen. Gut für Archivierung, Kundenkommunikation und Automatisierung.Das Profil muss EN 16931-tauglich sein. MINIMUM und BASIC-WL reichen für Pflichtfälle nicht.
XRechnungÖffentliche Auftraggeber, Vergaben, Portale von Bund, Ländern und Kommunen.Reines XML, streng strukturiert, im B2G-Kontext etabliert und häufig ausdrücklich verlangt.Für normale B2B-Kunden oft weniger angenehm, weil keine lesbare PDF-Ansicht mitgeliefert wird.
EN 16931Gemeinsamer semantischer Kern hinter ZUGFeRD/Factur-X und XRechnung.Definiert Pflichtdaten, Summenlogik, Steuerangaben und maschinenlesbare Rechnungsstruktur.EN 16931 ist kein Dateiname. Entscheidend ist, ob die konkrete Datei technisch valide ist.

Welches ZUGFeRD-Profil zählt wirklich?

ZUGFeRD definiert Profile wie MINIMUM, BASIC-WL, BASIC, COMFORT, EN 16931 und EXTENDED. Für die E-Rechnungspflicht zählen nur Profile mit vollständigem EN-16931-Datenmodell: COMFORT, EN 16931 oder EXTENDED. MINIMUM und BASIC-WL sind zu reduziert und werden häufig nur als Übergangs- oder Sonderfälle verstanden.

Praktisch heißt das: Wenn Sie B2B-Rechnungen automatisiert erzeugen, wählen Sie nicht das kleinste Profil, sondern ein vollständiges Profil, das Pflichtangaben, Summen, Umsatzsteuerdaten und Validierungsregeln sauber abbildet.

Praktische Entscheidungshilfe für B2B-Unternehmen

Verwandte Entscheidungen: Pflicht, Erstellung, Validierung

Wer gerade erst die Umstellung plant, sollte zuerst die E-Rechnung Pflicht 2025/2027 einordnen. Wer bereits Rechnungen automatisiert erzeugen will, findet den konkreten Ablauf unter E-Rechnung erstellen mit API und MCP.

Wenn bereits eine Datei vorliegt, ist die Formatwahl allein nicht genug: Der strukturierte XML-Teil sollte technisch gegen EN 16931, ZUGFeRD/Factur-X oder XRechnung geprüft werden. Dafür steht der kostenlose E-Rechnungs-Validator bereit.

Was fakturai prüft (das KoSIT-Accept-Gate)

fakturai erzeugt ZUGFeRD/Factur-X-Rechnungen und validiert sie vor der Auslieferung in mehreren Schritten: XSD-Schema-Prüfung, EN 16931 Schematron-Regeln, PDF/A-3b-Prüfung und offizieller KoSIT-Validator. Ausgeliefert wird erst, wenn die technische Formatprüfung akzeptiert ist.

Das ist bewusst eine technische Qualitätsgrenze: Die Datei soll strukturell sauber sein, bevor sie in Buchhaltung, ERP, Automatisierung oder Archivierung geht.

Was fakturai nicht ersetzt (und nicht verspricht)

Die inhaltliche und steuerliche Richtigkeit der Rechnung liegt vollständig beim Rechnungsaussteller. fakturai ersetzt keine Steuerberatung, keine Buchhaltungs- oder ERP-Funktionen, keine Prüfung des zugrunde liegenden Geschäftsvorfalls und kein vollständiges GoBD-Verfahren. Keine harten Garantien oder finanziellen Versprechen – siehe GHOA-1671.

Nächster Schritt

E-Rechnung kostenlos validieren · API-Key anfordern · API-Doku

Weitere: Pflicht 2025/2027 · Technisch prüfen · PDF ist keine E-Rechnung