Seit 2025
Empfangsfähigkeit
Inländische Unternehmen müssen E-Rechnungen im B2B-Kontext empfangen können. Ein E-Mail-Postfach kann technisch genügen; entscheidend ist danach die Verarbeitung und Archivierung im eigenen Prozess.
Pflicht & Fristen
Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle inländischen Unternehmen im B2B-Bereich in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen. Die Pflicht zur Ausstellung strukturierter E-Rechnungen kommt gestaffelt ab 2027. Wichtig: Ein normales PDF ist keine E-Rechnung. Eine E-Rechnung muss der europäischen Norm EN 16931 entsprechen.
Stand: 16. Juni 2026. Grundlage sind die BMF-FAQ zur obligatorischen E-Rechnung und die dort beschriebenen Übergangsregelungen. Diese Seite ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung.
Wenn Sie gerade klären müssen, ob eine vorhandene Datei technisch als E-Rechnung durchgeht, starten Sie mit dem kostenlosen Validator. Wenn Sie Rechnungen wiederkehrend erzeugen wollen, führt die API-Dokumentation zum schlanken Automatisierungspfad.
Der Check ist eine technische Prüfung und ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung.
Seit 2025
Inländische Unternehmen müssen E-Rechnungen im B2B-Kontext empfangen können. Ein E-Mail-Postfach kann technisch genügen; entscheidend ist danach die Verarbeitung und Archivierung im eigenen Prozess.
Bis 2026/2027
Für die Ausstellung sind sonstige Rechnungen vorübergehend weiter möglich. Das ist eine Schonfrist, kein Grund, die Umstellung auf strukturierte Daten aufzuschieben.
Ab 2027/2028
Die Pflicht zur Ausstellung greift stufenweise. Wer automatisiert fakturiert, sollte Erzeugung und technische Validierung vor dem Versand fest einbauen.
Factur-X (das französische Pendant zu ZUGFeRD) ist ebenfalls zulässig, wenn es die EN 16931 umsetzt.
Die Pflicht betrifft inländische B2B-Umsätze zwischen inländischen Unternehmern. Private Endverbraucher sind nicht der Fokus dieser Regelung. Für B2G-Rechnungen gelten eigene Vorgaben; dort ist XRechnung bereits stark etabliert.
Maßgeblich ist nicht der Dateiname, sondern die Struktur: Eine E-Rechnung enthält maschinenlesbare Rechnungsdaten nach EN 16931. ZUGFeRD/Factur-X kombiniert diese XML-Daten mit einem PDF/A-3-Dokument; XRechnung ist ein reines XML-Format.
fakturai erzeugt strukturierte ZUGFeRD/Factur-X-Rechnungen und prüft vor der Auslieferung, ob Format, Pflichtfelder und technische Regeln zusammenpassen. So entsteht ein belastbarer technischer Vorab-Check, bevor eine Rechnung an den Kunden oder in die Buchhaltung geht.
Wenn bereits eine Rechnung vorliegt, starten Sie mit dem kostenlosen E-Rechnung Validator. Wenn Sie neue Rechnungen automatisiert erzeugen wollen, ist die fakturai API der schlanke Weg für Backends, Automationen und Agenten.
Für die konkrete Formatwahl siehe auch: ZUGFeRD, Factur-X, XRechnung und EN 16931 im Vergleich. Für empfangene Rechnungen: E-Rechnung empfangen und prüfen.
Die inhaltliche und steuerliche Richtigkeit der Rechnung liegt vollständig beim Rechnungsaussteller. Buchhaltungs-, Mahn- oder vollständige ERP-Funktionen, steuerliche oder rechtliche Beratung und die organisatorische GoBD-Archivierung im Betrieb bleiben Ihre Aufgabe.
E-Rechnung kostenlos validieren (ZUGFeRD / Factur-X / XRechnung)
API-Key anfordern / Signup · API-Dokumentation
Weitere Artikel: Formatwahl ZUGFeRD vs XRechnung · E-Rechnung technisch prüfen · Warum PDF keine E-Rechnung ist
Offizielle Einordnung: BMF-FAQ zur Einführung der obligatorischen E-Rechnung. fakturai nutzt diese Informationen für die technische Produkt- und Inhaltsausrichtung; verbindliche Einzelfragen klären Sie mit Steuerberatung oder Finanzverwaltung.