Kurze Antwort: Seit 1.1.2025 müssen inländische B2B-Empfänger strukturierte EN 16931 E-Rechnungen (ZUGFeRD/Factur-X oder XRechnung) annehmen können. PDF allein reicht nicht. Die empfangene Rechnung muss technisch valide sein (KoSIT-Accept-Gate), der strukturierte Teil ist für Vorsteuerabzug und GoBD-Archivierung entscheidend — der Aussteller haftet für Inhalt, der Empfänger für korrekte Verarbeitung und Archivierung.
Das BMF hat klargestellt: Die Empfangspflicht für inländische B2B-Rechnungen gilt ab 1.1.2025 unabhängig von der Umsatzgröße des Empfängers. Der Empfänger muss in der Lage sein, eine strukturierte E-Rechnung zu empfangen, zu prüfen und GoBD-konform zu archivieren. Eine „nur optisch geprüfte“ PDF-Rechnung gilt als sonstige Rechnung — mit allen steuerlichen Folgen (kein automatischer Vorsteuerabzug, Nachweispflichten).
Wichtige BMF-Grundsätze (Stand 2026-06):
fakturai führt vor jeder Generierung und bei der Validierung eine 4-schichtige Prüfung durch und enforciert das offizielle deutsche KoSIT-Ergebnis „accept“:
Das bedeutet: Die Rechnung ist format- und strukturkonform nach EN 16931, archivfähig und vom amtlichen Validator als „acceptable“ bestätigt. Wir prüfen Format und Struktur, nicht die inhaltliche Richtigkeit der Beträge oder der Leistungsbeschreibung (siehe unten).
Die inhaltliche Richtigkeit der Rechnung (korrekte USt-Beträge, richtiger Steuersatz, korrekte Leistungsbeschreibung, Steuerschuldnerschaft, Reverse-Charge-Kennzeichnung, korrekte Daten des Geschäftsvorfalls etc.) liegt allein beim Rechnungsaussteller.
GoBD-Archivierungspflichten, Verfahrensdokumentation, Aufbewahrungspflichten und die eigentliche Buchhaltungs- und Steuererklärungspflicht bleiben beim Unternehmen.
fakturai ersetzt keine Steuerberatung, keine Buchhaltungssoftware und gibt keine Garantie für den Vorsteuerabzug, die Anerkennung durch das Finanzamt oder die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung im Einzelfall. Wir liefern eine format- und strukturkonforme E-Rechnung, die die technischen Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Rechnung nach § 14 UStG erfüllt (GHOA-1671).
Ob die Rechnung im Einzelfall zum Vorsteuerabzug berechtigt, hängt von der inhaltlichen Richtigkeit, der ordnungsgemäßen Verarbeitung beim Empfänger und weiteren steuerlichen Umständen ab.
Empfehlung: Nutzen Sie den kostenlosen Validator für eingehende und selbst erzeugte Rechnungen. Die KoSIT-Bestätigung gibt Ihnen die technische Sicherheit — die steuerliche und buchhalterische Verantwortung bleibt bei Ihnen.
Prüfen Sie zuerst kostenlos, ob eine empfangene (oder selbst erzeugte) Rechnung das offizielle KoSIT-Gate besteht:
ZUGFeRD / Factur-X / XRechnung validieren (kostenlos)
Dann: Erzeugen Sie selbst garantiert konforme Ausgangsrechnungen per API oder MCP (für Agenten/Automationen):
Grounded in BMF FAQ / Empfangspflicht-Regelungen (2025+), GoBD (8y, Unversehrtheit, strukturierte Originale), engine source (validate.py Report.passed), prior cross-checks (2026-06-11) and GHOA-1671. No new claims. Validator CTA first + full KoSIT/GHOA-1671 per seo-content-map template and role.
Englische Fassung (für Agenten, internationale Entwickler und hreflang): Siehe englische Companion-Seite unter Receiving German e-invoices: obligations, validation and GoBD archiving for B2B recipients.