E-Rechnung per E-Mail

E-Rechnung per E-Mail versenden: was erlaubt ist und worauf es ankommt

Kurz gesagt: Eine strukturierte E-Rechnung (ZUGFeRD/Factur-X als PDF/A-3 oder XRechnung als XML) darf per E-Mail als Anhang versendet werden — der Übertragungsweg ist im deutschen B2B nicht gesetzlich vorgeschrieben. Entscheidend ist das Format der Datei: Sie muss einen EN-16931-konformen Datensatz enthalten. Ein reines Bild-PDF reicht nicht.

Was eine E-Rechnung per E-Mail ausmacht

Der Unterschied zwischen einer gewöhnlichen PDF-Rechnung per E-Mail und einer E-Rechnung per E-Mail liegt in der Datei, nicht im Versandweg:

Datei-TypIst E-Rechnung?Lesbar für Menschen?Maschinenlesbar?
Reines Bild-PDFNeinJaNein (ohne OCR)
ZUGFeRD/Factur-X (PDF/A-3 + XML)JaJaJa (eingebettetes CII-XML)
XRechnung (.xml)JaNur via Viewer/ValidatorJa (UBL oder CII)

ZUGFeRD/Factur-X ist für den E-Mail-Versand besonders praktisch: Der Empfänger sieht eine lesbare PDF-Rechnung — und trägt gleichzeitig den maschinenlesbaren EN-16931-Datensatz mit, den sein Buchhaltungssystem direkt einlesen kann.

Schritt für Schritt: E-Rechnung per E-Mail versenden

  1. Datei erzeugen. Erstellen Sie eine EN-16931-konforme ZUGFeRD-/Factur-X- oder XRechnung-Datei — nicht ein simples PDF. fakturai erzeugt die Datei aus Ihrem JSON-Payload und prüft sie vor der Rückgabe gegen ein KoSIT-orientiertes Akzept-Gate.
  2. Vor dem Versand prüfen. Laden Sie die Datei in den kostenlosen Validator und bestätigen Sie EN-16931-Konformität, bevor Sie sie abschicken. Ein fehlerhafter Datensatz wird vom Empfänger zurückgewiesen oder manuell nacherfasst.
  3. Als Anhang versenden. Die ZUGFeRD-/Factur-X-PDF oder die XRechnung-XML-Datei als Anhang anhängen. Im B2B ist keine gesonderte Zustimmung des Empfängers nötig — er ist seit 2025 zur Annahme strukturierter E-Rechnungen verpflichtet.
  4. Original-Datei archivieren. GoBD-konforme Aufbewahrung: die Originaldatei unveränderter Zustand archivieren — nicht nur einen Ausdruck oder ein Screenshot.

Was darf der Empfänger verlangen?

Seit dem 1.1.2025 müssen inländische B2B-Empfänger strukturierte E-Rechnungen nach EN 16931 annehmen. Sie dürfen — aber müssen nicht — auch PDF-Rechnungen akzeptieren (solange die Übergangsfristen gelten und sie zustimmen). Der Empfänger kann also ab sofort auf der EN-16931-konformen Datei bestehen. Ein reines Bild-PDF können Empfänger ablehnen und auf die strukturierte Variante bestehen.

Empfänger-seitig: E-Rechnung aus dem E-Mail-Eingang prüfen

Als Empfänger einer E-Mail-E-Rechnung: Datei herunterladen und vor dem Import in DATEV oder ein ERP-System technisch prüfen. Der kostenlose Validator von fakturai prüft XRechnung-XML und ZUGFeRD-/Factur-X-Dateien ohne Konto gegen EN 16931 — so sehen Sie sofort, ob die Datei valid ist, bevor Sie sie verbuchen.

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Was fakturai nicht ersetzt

fakturai erzeugt und prüft die technische Format- und Strukturkonformität nach EN 16931 mit einem KoSIT-orientierten Akzept-Gate. Die inhaltliche und steuerliche Richtigkeit der Rechnung, die GoBD-konforme Archivierung, die Wahl des Übertragungswegs und die buchhalterische Behandlung bleiben in Ihrer Verantwortung. fakturai gibt keine Rechts-, Steuer- oder Zustellungsgarantien.

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