Korrektur & Storno

E-Rechnung korrigieren und stornieren: Rechnungskorrektur, Stornorechnung und Gutschrift

Kurze Antwort: Eine einmal ausgestellte und übermittelte E-Rechnung wird nicht nachträglich verändert oder gelöscht. Stattdessen erstellen Sie ein neues, eigenständiges Abrechnungsdokument, das die Ursprungsrechnung strukturiert referenziert – als Stornorechnung (Gutschrift/Korrektur, Rechnungstyp 381), als korrigierte Rechnung (Typ 384) oder als ergänzende Korrektur. Dieses Korrekturdokument ist selbst eine vollwertige E-Rechnung nach EN 16931 und muss erneut den KoSIT-Accept-Gate bestehen.

Warum man eine E-Rechnung nicht einfach „überschreibt"

Eine strukturierte E-Rechnung ist ein maschinenlesbarer Datensatz, der beim Empfänger automatisiert verbucht wird und der unveränderlichen Aufbewahrung (GoBD) unterliegt. Sobald sie das Haus verlassen hat, gilt sie als ausgestellt. Eine Berichtigung erfolgt deshalb nach dem gleichen Prinzip wie bei der Papierrechnung: durch ein weiteres Dokument, das eindeutig auf die ursprüngliche Rechnung Bezug nimmt (vgl. § 31 Abs. 5 UStDV zur Rechnungsberichtigung).

Entscheidend ist der Zeitpunkt:

Das strukturierte Pflichtfeld: die Bezugsrechnung (BG-3)

Der technische Kern jeder E-Rechnungs-Korrektur ist die Rechnungsreferenz auf die vorausgehende Rechnung (Business Group BG-3):

Über diese Felder verknüpft das Empfängersystem das Korrekturdokument automatisiert mit dem Original. Fehlt der Bezug, „schwebt" die Korrektur unverbunden im System – ein häufiger Grund für Rückfragen und Ablehnungen.

Der Rechnungstyp-Code (BT-3) entscheidet über die Art der Korrektur

Im Rechnungskopf legt der Rechnungstyp-Code (BT-3) fest, um welche Art Dokument es sich handelt. Die für Korrekturen relevanten Codes:

Welche Codes konkret zulässig sind, hängt vom Profil und der XRechnung-Version ab; der KoSIT-Validator zeigt, ob der gewählte Typ akzeptiert wird.

Vorsicht Sprachfalle: „Gutschrift" hat zwei Bedeutungen

Das Wort Gutschrift ist im Deutschen doppeldeutig und sorgt regelmäßig für Fehler:

Beim Stornieren oder Korrigieren ist fast immer die erste Bedeutung gemeint. Den Code 389 verwenden Sie nur, wenn Sie tatsächlich im Gutschriftverfahren abrechnen.

Zwei saubere Wege: vollständiges Storno oder korrigierte Rechnung

Für eine bereits übermittelte E-Rechnung haben sich zwei Vorgehensweisen etabliert:

  1. Storno + Neu: Sie erstellen eine Stornorechnung (381), die die Ursprungsrechnung über BG-3 vollständig umkehrt, und anschließend eine neue korrekte Rechnung (380) mit eigener, fortlaufender Nummer. Sauber nachvollziehbar und in der Buchhaltung gut abbildbar.
  2. Korrigierte Rechnung (384): Ein einzelnes Dokument ersetzt die fehlerhafte Rechnung und referenziert sie über BG-3. Welcher Weg passt, hängt vom Empfängersystem und Ihrer Buchhaltungslogik ab.

In beiden Fällen erhält das Korrekturdokument eine eigene, fortlaufende Rechnungsnummer (BT-1) – Sie vergeben nicht zweimal dieselbe Nummer.

Der häufigste Fehler: die Korrektur als PDF schicken

Wer eine fehlerhafte E-Rechnung mit einer hinterhergeschickten PDF-„Korrektur" beheben will, erzeugt keine strukturierte E-Rechnung – genau wie beim Original. Mehr dazu: Warum ein PDF keine E-Rechnung ist. Das Korrekturdokument muss dieselben Pflichtfelder erfüllen wie eine reguläre E-Rechnung, siehe E-Rechnung Pflichtangaben.

Umsatzsteuer: warum die Korrektur zählt (§ 14c UStG)

Steht auf einer Rechnung ein zu hoher oder unberechtigter Steuerbetrag, schuldet der Aussteller diese Steuer grundsätzlich so lange, bis die Rechnung gegenüber dem Empfänger wirksam berichtigt ist (§ 14c UStG). Die korrekte, nachvollziehbare Berichtigung ist also nicht nur Formsache. Die steuerliche Einordnung des Einzelfalls gehört in die Hand Ihrer Steuerberatung – fakturai liefert die technisch konforme Form, nicht die steuerliche Bewertung.

B2G: auch das Korrekturdokument braucht die Leitweg-ID

Geht die Ursprungsrechnung an einen öffentlichen Auftraggeber (XRechnung), muss auch die Storno- oder Korrekturrechnung die Leitweg-ID (BT-10) und die deutschen Geschäftsregeln (BR-DE) erfüllen, sonst lehnt das Eingangsportal sie ab. Hintergrund: Leitweg-ID in der XRechnung.

Was der fakturai Validator und die API hier leisten

Typische Validierungs-Stolpersteine sind dieselben wie bei jeder E-Rechnung – siehe häufige XRechnung-Validierungsfehler (BR-DE).

Was fakturai nicht ersetzt

fakturai prüft und erzeugt technische Format- und Strukturkonformität. Ob eine Korrektur umsatzsteuerlich als Storno, Berichtigung oder Gutschrift einzuordnen ist, welche Beträge und Zeiträume gelten und wie der Vorgang zu verbuchen ist, entscheidet Ihre steuerliche und buchhalterische Beratung. fakturai ersetzt keine Steuerberatung und gibt keine Rechts-, Steuer- oder finanziellen Garantien.

Nächster Schritt

Sie haben bereits eine Storno- oder Korrekturrechnung erstellt? Prüfen Sie sie zuerst kostenlos – der Validator zeigt sofort, ob Bezugsrechnung, Rechnungstyp und Summen regelkonform sind und ob der KoSIT-Accept-Gate erreicht wird.

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